Krypto ist weder pauschal halal noch pauschal haram: Es kommt auf den Vermögenswert und seine Verwendung an. Ein Vermögenswert, dessen Projekt zulässig ist und der langfristig als Anlage gehalten wird, ohne Hebel und ohne Zinsmechanismus, wird von einem erheblichen Teil der zeitgenössischen Gelehrten als annehmbar eingestuft. Umgekehrt sind Spekulation, Staking mit garantierter Rendite und gehebeltes Trading problematisch. Es handelt sich um ein Thema des Ijtihad, bei dem die Auffassungen auseinandergehen: Massgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Kaum ein Thema wirft bei muslimischen Anlegerinnen und Anlegern so viele Fragen auf wie die Kryptowährung. Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, Staking, DeFi…: Das Vokabular ist neu, die Materie entwickelt sich schnell, und die Gelehrten sind sich nicht einig. Statt die Frage mit einem Wort zu entscheiden, liefert dieser Beitrag das Raster, mit dem Sie die Konformität eines Vermögenswerts oder einer Praxis selbst beurteilen — im Licht der Grundsätze des islamischen Finanzwesens.
Eine Frage des Ijtihad
Zuerst eines klar festhalten: Zu den Kryptowährungen gibt es keinen abschliessenden Konsens (Idschmâ'). Die Technologie ist zu jung, und die Gelehrten analysieren sie mit unterschiedlichen Rahmen. Zahlreiche Gelehrte und Institutionen betrachten Bitcoin als ein Gut (Mal), das zulässig getauscht werden kann; andere äussern Vorbehalte, oft im Zusammenhang mit dem fehlenden inneren Wert, der Volatilität oder der überwiegend spekulativen Verwendung.
Das Thema ist deshalb mit Demut anzugehen: Dieser Ratgeber spricht keine Fatwa aus. Er schlägt eine Analysemethode vor, die mit den anerkannten Grundsätzen im Einklang steht, und erinnert daran, dass bei einer Entscheidung, die Ihre religiöse Praxis betrifft, die Auffassung eines qualifizierten Gelehrten massgebend bleibt.
Die drei Fragen, die Sie sich stellen
Um eine Kryptowährung oder eine Praxis zu beurteilen, genügen meist drei Fragen.
1. Ist der Vermögenswert selbst zulässig?
Eine Kryptowährung ist oft der Token eines Projekts. Beruht dieses Projekt auf einer verbotenen Tätigkeit — ein Glücksspielprotokoll, eine Plattform für verzinsliche Kredite, eine nicht konforme Dienstleistung —, so erbt der Token diese Nichtkonformität. Umgekehrt steht eine Währung, die als blosses Tauschmittel oder als Wertaufbewahrungsmittel dient, ohne unzulässige zugrunde liegende Tätigkeit, auf besseren Grundlagen.
2. Ist es eine Anlage oder Spekulation?
Das ist der entscheidendste Punkt. Einen konformen Vermögenswert zu kaufen und ihn langfristig zu halten, ist eine Anlage. Kauf und Verkauf aneinanderzureihen, um von Kursschwankungen zu profitieren, erst recht mit Hebel, gehört zur Spekulation (Maysir) und zur übermässigen Ungewissheit (Gharar). Dieselbe Kryptowährung kann so auf vertretbare Weise gehalten… oder auf problematische Weise gehandelt werden. Der entscheidende Unterschied ist der zwischen Anlegen und Wetten.
3. Gibt es einen Zinsmechanismus (Riba)?
Viele Produkte des Krypto-Ökosystems versprechen eine «Rendite»: Staking zu garantiertem Satz, Verleih von Token, verzinste Konten, Lending-Protokolle. Wird auf gebundenem Kapital eine feste Rendite garantiert, findet sich die Logik des Riba wieder, die zu meiden ist. Hebel und Terminkontrakte (Futures) fügen ihrerseits impliziten Zins und Spekulation hinzu.
Nicht jedes Staking ist gleich. Eine feste und garantierte Rendite auf blockierten Token wird oft dem Riba gleichgestellt. Dagegen werden bestimmte Formen der Beteiligung an der Absicherung eines Netzwerks — die eine tatsächliche Leistung und ein geteiltes Risiko vergüten — von einem Teil der Gelehrten anders beurteilt. Im Zweifel lassen Sie alles beiseite, was als «garantierte Rendite» dargestellt wird.
Lernen, einen Vermögenswert selbst zu beurteilen?
Die Ausbildung von ALG Club gibt Ihnen das Raster, um eine Kryptowährung an den Konformitätsgrundsätzen zu messen — ohne Fachjargon und auf die Schweiz zugeschnitten. Anschliessend wenden Sie es eigenständig auf Ihre eigenen Positionen an.
Die Ausbildung entdeckenBitcoin, Ethereum, Stablecoins… Fall für Fall
Wenden wir das Raster auf die häufigsten Fälle an:
- Bitcoin — Tauschmittel und Wertaufbewahrungsmittel, ohne unzulässige zugrunde liegende Tätigkeit: von einem erheblichen Teil der Gelehrten als annehmbar eingestuft, sofern er ohne Hebel und ohne Zins gehalten wird.
- Ethereum und grosse Plattformen — die Währung selbst wird oft als Nutzwert behandelt; die Wachsamkeit gilt den Verwendungen (garantiertes Staking, verzinsliche DeFi) und weniger dem blossen Halten.
- Stablecoins — nützlich als Liquidität, doch Vorsicht bei jenen, die einen Zins ausschütten oder mit zinstragenden Instrumenten unterlegt sind.
- Token nicht konformer Projekte — Glücksspiel, verzinsliche Kredite, Erwachseneninhalte: nicht konform, da sie eine verbotene Tätigkeit finanzieren.
- Meme Coins und rein spekulative Vermögenswerte — ohne Nutzen und ohne realen Wert kommen sie der Wette nahe: beiseitezulassen.
In Krypto konform investieren
Wer einen Teil seines Vermögens dafür einsetzen will, hält sich an einige Grundsätze der Vernunft:
- Vermögenswerte mit zulässigem Projekt bevorzugen und mit tatsächlichem Nutzen.
- Eine Anlagelogik verfolgen, keine Tradinglogik — halten, nicht wetten.
- Vermeiden: Hebel, Futures, Verleih und Staking mit garantierter Rendite.
- Reinigen: jeden allenfalls vereinnahmten nicht konformen Ertrag.
- Die Volatilität kennen: Sie ist hoch und ist ein Faktor, den man vor jeder Entscheidung verstehen muss.
Krypto, Zakat und Schweizer Besteuerung
Zwei oft vergessene praktische Punkte. Zunächst die Zakat: Nach der überwiegenden Auffassung fallen gehaltene Kryptowährungen in die Bemessungsgrundlage der Zakat, berechnet auf ihrem Marktwert zum jährlichen Stichtag. Sodann die Besteuerung: In der Schweiz gelten Kryptowährungen als Vermögensbestandteile, die zu deklarieren und der Vermögenssteuer unterworfen sind; für Privatanlegerinnen und Privatanleger sind Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, für als gewerbsmässig eingestufte Profile gelten jedoch besondere Regeln. Dieser Rahmen ist für Ihre Situation zu überprüfen.
ALG Club verfügt über kein förmliches Scharia-Aufsichtsgremium und spricht keine Fatwa aus. Dieser Beitrag stellt die verschiedenen gelehrten Analysen redlich dar und stützt sich auf die anerkannten Grundsätze. Bei einem Thema des Ijtihad wie der Krypto haben Vorsicht und die Auffassung eines qualifizierten Gelehrten Vorrang.
Dieser Inhalt dient ausschliesslich der Bildung und stellt keine Fatwa dar: Da bei Konformitätsfragen Unterschiede zwischen den Rechtsschulen bestehen, obliegt es jeder Person, sich für ihre Situation an eine zuständige religiöse Autorität zu wenden. Er stellt ebenso wenig eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar.