Seit 2026 lassen sich Jahre, in denen nicht der Höchstbetrag in die Säule 3a einbezahlt wurde, rückwirkend auffüllen, innerhalb von zehn Jahren. Der Einkauf in die Säule 3a ist auf den kleinen Beitrag des betreffenden Jahres begrenzt — 7'258 Franken — und kommt zum ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres hinzu, der zuvor vollständig einbezahlt sein muss. Er ist in dem Jahr, in dem er vorgenommen wird, vollständig abzugsfähig. Nur Lücken, die ab 2025 entstanden sind, lassen sich auffüllen.
Das ist die konkreteste Änderung der schweizerischen individuellen Vorsorge seit Jahren, und sie ist noch weitgehend unbekannt. Bisher war ein Jahr ohne Einzahlung in die Säule 3a endgültig verloren: Der Jahreshöchstbetrag liess sich nicht übertragen. Artikel 7a der Verordnung BVV 3 (SR 831.461.3), in Kraft seit dem 1. Januar 2025, beendet diese Regel. Hier steht, was der Einkauf in die Säule 3a genau erlaubt, was er bringt und was vor der Einzahlung zu prüfen ist.
Was ist die rückwirkende Einzahlung in die Säule 3a?
Die rückwirkende Einzahlung ist eine zusätzliche Einzahlung, die ein vergangenes Jahr auffüllt, in dem der Höchstbeitrag nicht erreicht wurde. Es handelt sich weder um ein Darlehen noch um ein Produkt: Es ist Ihr eigenes Geld, einbezahlt auf Ihren eigenen 3a-Vertrag, mit derselben steuerlichen Behandlung wie ein ordentlicher Beitrag.
Der Mechanismus folgt einer Logik, die aus der 2. Säule bereits bekannt ist, wo der Einkauf von Lücken seit Langem besteht. Neu ist seine Ausdehnung auf die gebundene individuelle Vorsorge — und dass er ohne Vermögens- oder Renditebedingung zugänglich ist.
Seit wann ist das tatsächlich möglich?
Die Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, doch der erste tatsächliche Einkauf ist erst 2026 möglich, um das Jahr 2025 aufzufüllen. Der Grund ist mechanisch: Eine Lücke lässt sich erst feststellen, wenn das Jahr abgelaufen ist.
Ein Punkt wird regelmässig missverstanden und verdient es, schwarz auf weiss festgehalten zu werden: Die Jahre vor 2025 lassen sich nicht auffüllen. Wer zwischen 2015 und 2024 nie einbezahlt hat, kann aus dieser Zeit nichts zurückholen. Der Zähler der zehn Jahre startet 2025 und füllt sich schrittweise, bis er 2035 seine volle Kapazität erreicht.
«Zehn Jahre zurück» bedeutet nicht «seit 2016». Das System kennt nur Lücken, die nach seinem Inkrafttreten entstanden sind. 2026 ist ein einziges Jahr einkaufbar: 2025.
Welches sind die genauen Bedingungen?
Artikel 7a BVV 3 stellt vier kumulative Bedingungen auf. Keine davon ist fakultativ.
- Im betreffenden Jahr beitragsberechtigt gewesen sein — das heisst, in jenem Jahr ein in der Schweiz AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben.
- Im Jahr des Einkaufs ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Der Einkauf steht einer Person ohne Erwerbstätigkeit im Zeitpunkt der Einzahlung nicht offen.
- Den Höchstbeitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt haben, bevor der Einkauf vorgenommen wird. Die Reihenfolge zählt: zuerst das laufende Jahr, dann die Lücke.
- Keine Altersleistung aus der Säule 3a beziehen.
Hinzu kommen zwei Formvorschriften: ein schriftliches Gesuch an die Vorsorgeeinrichtung und der Grundsatz eines einzigen Einkaufs pro Jahreslücke. Dasselbe Jahr wird nicht zweimal aufgefüllt, und zwei verschiedene Jahre werden nicht im selben Kalenderjahr aufgefüllt.
Wie viel lässt sich einkaufen?
Der einkaufbare Betrag ist die Differenz zwischen dem Höchstbeitrag des betreffenden Jahres und dem, was tatsächlich einbezahlt wurde, begrenzt auf den kleinen Beitrag — also 8 % des oberen Grenzbetrags nach BVG, das heisst 7'258 Franken nach den Werten 2026. Dieser Höchstbetrag gilt auch für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule, deren ordentlicher Beitrag immerhin 36'288 Franken erreichen kann.
Konkret kann eine angestellte Person, die 2025 nichts einbezahlt hat, 2026 7'258 Franken einkaufen, zusätzlich zu ihren ordentlichen 7'258 Franken: 14'516 Franken Abzug in einem einzigen Steuerjahr. Wer 2025 3'000 Franken einbezahlt hat, kann die Differenz einkaufen, also 4'258 Franken.
| Situation 2025 | Möglicher Einkauf 2026 | Total abzugsfähig 2026 |
|---|---|---|
| Keine Einzahlung | 7'258 CHF Voll | 14'516 CHF |
| Einzahlung von 3'000 CHF | 4'258 CHF Teilweise | 11'516 CHF |
| Höchstbeitrag einbezahlt | Keiner Gegenstandslos | 7'258 CHF |
| Selbstständig ohne BVG, nichts einbezahlt | 7'258 CHF Begrenzt | Bis zu 43'546 CHF |
Die massgebenden Höchstbeträge sind jene des Steuerjahres 2026, vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht und gegenüber 2025 unverändert.
Wie viel bringt das an Steuern?
Der Einkauf ist in dem Jahr, in dem er vorgenommen wird, vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die tatsächliche Ersparnis ist also der einbezahlte Betrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz — der Summe der Sätze von Bund, Kanton und Gemeinde, die auf den letzten Franken Ihres Einkommens anfällt.
Dieser Satz schwankt stark von Kanton zu Kanton. Bei gleichem Einkommen kann der Unterschied zwischen einer Genfer und einer Zuger steuerpflichtigen Person die Ersparnis für dieselbe Einzahlung mehr als verdoppeln. Genau das schätzt unser Simulator für den 3a-Einkauf, der die rückholbare Steuer Kanton für Kanton beziffert, und unser Rechner für die Steuerersparnis der Säule 3a für den ordentlichen Beitrag.
Ein Punkt zur Beachtung: Zwei Beiträge im selben Jahr senken das steuerbare Einkommen dieses Jahrgangs mechanisch, was Sie in eine andere Stufe bringen kann. Die Ersparnis des zweiten einbezahlten Frankens fällt daher nicht immer zum selben Satz an wie jene des ersten. Bei Beträgen dieser Grössenordnung bleibt der Unterschied moderat, aber er besteht.
Eine Einzahlung selbst beziffern
Jahreshöchstbeträge, schliessbare Lücken, Steuergewinn je nach Kanton: Das sind Berechnungen, die sich erlernen lassen. Unsere Tools liefern die Zahlen, die Ausbildung von ALG Club die Methode, sie zu deuten. Ein erstes unverbindliches Gespräch, um das Programm kennenzulernen.
Die Ausbildung entdeckenIst ein Einkauf in die Säule 3a mit der islamischen Ethik vereinbar?
Der Mechanismus selbst bereitet keine Schwierigkeit: Es gibt weder ein Darlehen noch einen Zins noch eine vertragliche Ungewissheit. Sie zahlen Ihr eigenes Geld auf Ihren eigenen Vertrag ein, und der Staat erstattet Ihnen einen Teil davon in Form eines Abzugs. Nichts daran fällt unter Riba.
Die Konformitätsfrage verlagert sich damit vollständig auf den Anlageträger, der das Geld entgegennimmt. Und genau dort wird der Einkauf in die Säule 3a zum Verstärker: Zehn Jahre Lücken auf einem verzinsten 3a-Konto aufzufüllen bedeutet, die zinstragende Basis zu verzehnfachen. Umgekehrt ist er auf einer Wertschriften-Säule 3a, die in nach den AAOIFI-Quoten gefilterte Fonds investiert, einer der wirksamsten Hebel, über die muslimische Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz verfügen: Marktrendite, Steuerabzug und Konformität.
Vor dem Einkauf lautet die richtige Reihenfolge deshalb: die Form des Vertrags prüfen — siehe unseren Vergleich Säule 3a Bank oder Versicherung —, die Anlageträger filtern, dann einzahlen. Zuerst einzukaufen und danach zu korrigieren heisst, die Arbeit zweimal zu machen und den Riba-Zähler in der Zwischenzeit laufen zu lassen. Unser Ratgeber zur Halal-Säule 3a beschreibt die Filterkriterien.
Das Vorgehen, der Reihe nach
Die Regeln stehen weiter oben; ihre Reihenfolge entscheidet darüber, ob der Einkauf zustande kommt. Vier Schritte, in der zeitlichen Abfolge, in der sie sich stellen.
Nach Ablauf des Jahres: die Lücke feststellen
Eine Lücke lässt sich erst beziffern, wenn das Jahr abgelaufen ist. Solange es läuft, kann noch einbezahlt werden, und der Fehlbetrag steht nicht fest. Der erste Schritt besteht deshalb darin, nach Jahresende die tatsächlich geleisteten Beiträge dem Höchstbeitrag jenes Jahres gegenüberzustellen: Die Differenz ist die Lücke. Sie bleibt zehn Jahre lang einkaufbar, und nur Jahre ab 2025 zählen mit.
Im Jahr des Einkaufs: zuerst der ordentliche Beitrag
Bevor eine Lücke geschlossen werden kann, muss der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt sein. Das ist keine Formalie, sondern eine Bedingung: Eine Einzahlung in der falschen Reihenfolge verliert ihre Abzugsfähigkeit. Praktisch heisst das, das laufende Jahr zuerst abzuschliessen und den Einkauf erst danach auszulösen — im selben Kalenderjahr, aber nie davor. Wer den Vertrag ohnehin wechseln will, tut es vor dieser Einzahlung und nicht danach; unser Ratgeber Säule 3a wechseln beschreibt den Ablauf.
Danach: eine einzige Lücke schliessen
Pro Kalenderjahr wird genau eine Jahreslücke aufgefüllt, und der Betrag ist auf den kleinen Beitrag des betreffenden Jahres begrenzt. Wer mehrere offene Jahre hat, verteilt sie folglich über ebenso viele Kalenderjahre. Der Einkauf setzt ein schriftliches Gesuch an die Vorsorgeeinrichtung voraus, die das Bestehen der Lücke prüft; welche Form der Säule 3a die Einzahlung entgegennimmt, zeigt unser Vergleich der Säule-3a-Formen.
Im Steuerjahr: den Abzug geltend machen
Der Einkauf wird in dem Jahr abgezogen, in dem er einbezahlt wurde. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge an die gebundene Vorsorge ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verankert, und die Lesart der Steuerbehörden ergibt sich aus den Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung. In der Steuererklärung erscheint der Einkauf neben dem ordentlichen Beitrag desselben Jahres. Danach beginnt der Zyklus von Neuem: nächste Lücke, nächstes Kalenderjahr.
Feststellen, dann das laufende Jahr abschliessen, dann eine einzige Lücke schliessen. Wer die Reihenfolge umkehrt, verliert den Abzug — nicht das Geld, aber den Steuerjahrgang.
Die Fehler, die es zu vermeiden gilt
Drei Fallen kehren in den Situationen, die wir zu sehen bekommen, systematisch wieder.
Einkaufen, bevor das laufende Jahr einbezahlt ist
Die Bedingung ist ausdrücklich: Der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres muss vor dem Einkauf vollständig einbezahlt sein. Eine Einzahlung in der falschen Reihenfolge kann umqualifiziert werden und ihre Abzugsfähigkeit verlieren.
Einkauf in die Säule 3a und BVG-Einkauf verwechseln
Beide gibt es, beide sind abzugsfähig, doch sie folgen weder denselben Höchstbeträgen noch denselben Sperrfristen. Ein Einkauf in die 2. Säule sperrt insbesondere den Kapitalbezug für drei Jahre. Der Einkauf in die Säule 3a bringt diese Einschränkung nicht mit sich.
Ohne Bescheinigung einzahlen
Der Einkauf setzt ein schriftliches Gesuch voraus und führt zu einer gesonderten Bescheinigung. Eine Überweisung ohne dieses Vorgehen riskiert, als ordentlicher Beitrag behandelt zu werden — und damit über dem Jahreshöchstbetrag abgelehnt und zurückerstattet zu werden.
Das System ist jung, und die Praxis der Institute festigt sich noch. Das ist ein Grund mehr, jeden Vorgang zu dokumentieren: Bei einem Fenster von zehn Jahren ist ein schlecht ausgeführter Einkauf in die Säule 3a ein für immer verlorener Abzug.
Zwei Lücken im selben Kalenderjahr schliessen wollen
Wer zwei offene Jahre vor sich hat, ist versucht, beides auf einmal nachzuholen. Das System sieht das nicht vor: Pro Kalenderjahr wird eine einzige Jahreslücke aufgefüllt, und jedes Lückenjahr wird nur ein Mal eingekauft. Die zweite Einzahlung führt nicht zum doppelten Abzug, sondern zu einem Betrag über dem Jahreshöchstbetrag, den das Institut zurückweist. Ebenso wenig lässt sich ein Einkauf über den kleinen Beitrag des betreffenden Jahres hinaus aufstocken, selbst wenn der ordentliche Beitrag jenes Jahres höher lag. Mehrere offene Jahre werden also über ebenso viele Kalenderjahre verteilt.
Das Zehnjahresfenster verstreichen lassen
Eine Lücke ist nicht unbegrenzt haltbar. Nach zehn Jahren fällt das älteste offene Jahr aus dem Fenster und ist endgültig verloren, so wie es die Jahre vor 2025 bereits sind. Wer zuwartet, bis das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz höher liegt, nimmt in Kauf, dass das erste Jahr in der Zwischenzeit verfällt. Ein Blick pro Jahr auf die Liste der noch offenen Jahre genügt, um zu sehen, welches als Nächstes abläuft.