Die Säule 3a zu wechseln bedeutet je nach Vertragsform etwas anderes. Ein Konto oder eine Wertschriften-Säule-3a bei einer Bankstiftung lässt sich frei auf eine andere Institution übertragen, ohne Steuer und ohne Verlust. Bei einer 3a-Versicherungspolice gibt es nur zwei Auswege: die Befreiung von der Prämienzahlung oder die Kündigung mit Übertrag des Rückkaufswerts, der in den ersten Jahren oft unter den einbezahlten Prämien liegt. In allen Fällen bleibt das Geld in der gebundenen Vorsorge.
Meist stellt sich die Frage erst Jahre nach der Unterschrift, wenn man genauer anschaut, was im Vertrag steckt: die Rendite, die Kosten, die gewählten Anlageträger, der Umfang der Deckung. Bei der Unterzeichnung wurde das nicht immer geprüft. Wer dann die Säule 3a wechseln will, muss auf die Reihenfolge achten, sonst wird es teuer. Dieser Ratgeber stellt die drei möglichen Wege vor, erklärt, was sie bedeuten, und zeigt, wie Sie zwischen ihnen wählen.
Warum die Säule 3a wechseln wollen?
Meist ist es einer von vier Gründen, oft auch mehrere zusammen.
- Die Rendite. Ein verzinstes 3a-Konto bringt strukturell weniger als die Inflation. Über dreissig Jahre macht der Abstand zu einer investierten Säule 3a den grössten Teil des Endkapitals aus.
- Die Kosten. In einer Police stecken sie in der Prämie und sind selten klar ersichtlich. Ein Vorsorgefonds weist sie als jährlichen Prozentsatz aus, den Sie zwischen Instituten vergleichen können.
- Die Starrheit. Eine Jahresprämie, zu der man sich für zwanzig Jahre verpflichtet, verträgt eine veränderte Lebenssituation schlecht, etwa einen Stellenverlust, einen Wegzug ins Ausland oder den Wechsel in die Selbstständigkeit.
- Die Konformität. Mit diesem Anliegen kommen die meisten zu uns. Einen Vertrag, der einen Zins vergütet oder dessen Reserven in Obligationen angelegt sind, kann man innerhalb des Vertrags nicht konform machen.
Beim letzten Punkt ist ein Institutswechsel allerdings nicht immer nötig. Eine Wertschriften-Säule-3a mit ungefilterten Fonds lässt sich meist korrigieren, ohne die Stiftung zu verlassen: Sie ändern einfach die Auswahl der Anlageträger. Was sich korrigieren lässt und was nicht, zeigt im Einzelnen der Vergleich Säule 3a: Bank oder Versicherung.
Lässt sich eine Bank-Säule-3a übertragen?
Ja, und von allen Fällen ist es der einfachste. Für den Übertrag eines Kontos oder einer Wertschriften-Säule-3a auf eine andere anerkannte Vorsorgeeinrichtung im Sinne der BVV 3 (SR 831.461.3) genügt ein schriftliches Gesuch.
Was Sie wissen müssen:
- Keine Besteuerung. Ein Übertrag ist kein Bezug: Er löst weder eine Kapitalleistungssteuer aus noch stellt er die früheren Abzüge infrage.
- Der Übertrag erfasst grundsätzlich das gesamte Konto. Ein laufender 3a-Vertrag wird nicht aufgeteilt; nichts hindert Sie jedoch daran, für künftige Einzahlungen parallel einen zweiten Vertrag zu eröffnen.
- Die Wertschriften werden in der Regel verkauft und wieder gekauft. Der Übertrag erfolgt meist in liquider Form, was einige Tage ausserhalb des Marktes bedeutet und gegebenenfalls Ausstiegskosten des Fonds auslöst.
- Die Fristen variieren je nach Institut von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
Bei einer Bank-Säule-3a ist der Wechsel eine administrative Formalität ohne steuerliche Kosten. Ein Risiko besteht nur darin, dass sich die Kurse während des Übertrags bewegen. Über einen Vorsorgehorizont fällt das kaum ins Gewicht, bei grossen Beträgen sollten Sie es aber im Auge behalten.
Was geschieht, wenn man eine 3a-Versicherungspolice kündigt?
Bei Policen gibt es die meisten unangenehmen Überraschungen. Eine gebundene Lebensversicherung ist ein langfristiger Vertrag, dessen Abschlusskosten vorrangig mit den ersten Prämien amortisiert werden; mit einem Konto lässt sie sich nicht vergleichen. Wer früh kündigt, erhält deshalb einen Rückkaufswert deutlich unter der Summe der Einzahlungen.
Rechtlich sind zwei Punkte wichtig. Die Bedingungen für Rückkauf und Umwandlung einer Lebensversicherung richten sich nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1), insbesondere nach dessen Artikel 90, und nach den Allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrags; was dort steht, geht jeder allgemeinen Aussage vor, die Sie anderswo lesen. Zudem wird Ihnen der Rückkaufswert einer Säule 3a nicht in bar ausbezahlt, sondern auf eine andere anerkannte Form der gebundenen Vorsorge übertragen. Das Kapital bleibt gesperrt, bis die gesetzlichen Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind.
Verlangen Sie deshalb zuerst den aktuellen Rückkaufswert schriftlich. Vergleichen Sie ihn mit der Summe der einbezahlten Prämien und stellen Sie das Ergebnis dem gegenüber, was eine konforme Wertschriften-Säule-3a über die verbleibende Dauer erbringen kann. Erst mit diesen Zahlen lässt sich entscheiden.
Was ist die Befreiung von der Prämienzahlung?
Dieser dritte Weg ist am wenigsten bekannt. Statt zu kündigen, verlangen Sie die Umwandlung des Vertrags in eine prämienfreie Police: Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag besteht mit reduzierten Leistungen weiter, und der erworbene Wert bleibt bis zum Ablauf investiert.
So zahlen Sie nicht weiter in einen Vertrag ein, der Ihnen nicht mehr passt, und müssen den Verlust aus einem tiefen Rückkaufswert nicht sofort hinnehmen. Die künftigen Einzahlungen fliessen in eine korrekt aufgebaute Wertschriften-Säule-3a. Voraussetzung ist, dass der Vertrag bereits einen ausreichenden Wert erreicht hat und die Allgemeinen Bedingungen diese Umwandlung vorsehen. Beides klären Sie vor jedem Entscheid mit der Gesellschaft.
Vergleich der drei Optionen
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was jeder Weg tatsächlich bedeutet.
| Option | Was geschieht | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|
| Übertrag (Bank-3a) | Das Kapital geht an eine andere anerkannte Vorsorgestiftung, der Vertrag beim bisherigen Institut wird geschlossen. | Keine Steuer, allfällige Ausstiegskosten des Fonds und einige Tage ausserhalb des Marktes. Gering |
| Prämienbefreiung (Police) | Die Einzahlungen enden, der Vertrag besteht mit reduzierten Leistungen bis zum Ablauf weiter. | Reduzierte Leistungen, aber kein sofort realisierter Verlust. Mässig |
| Kündigung (Police) | Der Vertrag endet, der Rückkaufswert wird auf eine andere Form der gebundenen Vorsorge übertragen. | Mitunter grosser Abstand zwischen einbezahlten Prämien und Rückkaufswert. Hoch in den ersten Jahren |
| Nichts tun | Der Vertrag läuft unverändert weiter, Prämien inbegriffen. | Unsichtbare Kosten: Rendite und Konformität bleiben über die gesamte Restdauer unverändert. Zu beziffern |
Die drei Wege ohne Eile vergleichen
Übertrag, Prämienbefreiung oder Kündigung: Jeder Weg hat seine eigenen Kosten. Ein Experte von ALG Club geht sie vor Ihrer Entscheidung mit Ihnen anhand überprüfbarer Kriterien durch. Wir verkaufen dabei kein Produkt und schliessen keinen Vertrag ab. Das erste Gespräch ist unverbindlich.
Mit einem Experten sprechenWelche Option für welche Situation?
Die meisten Situationen, die uns begegnen, lassen sich einem von drei Fällen zuordnen.
Ein verzinstes 3a-Konto
Das ist der einfachste Fall. Sie übertragen das Konto auf eine Stiftung, die eine Wertschriften-Säule-3a anbietet, und wählen Fonds, die nach den AAOIFI-Kennzahlen gefiltert sind. Dabei entstehen weder Verlust noch Steuer. Bei dieser Gelegenheit lohnt es sich auch zu prüfen, ob Sie für die Jahre ohne Einzahlung eine rückwirkende Einzahlung leisten können.
Eine jüngere Police, weniger als fünf Jahre
Der Rückkaufswert liegt wahrscheinlich weit unter den einbezahlten Prämien. Prüfen Sie deshalb zuerst die Befreiung von der Prämienzahlung: Damit enden die Einzahlungen, ohne dass Sie den Verlust realisieren. Die künftigen Einzahlungen können dann in einen Vertrag fliessen, der Ihren Kriterien entspricht.
Eine alte, weitgehend amortisierte Police
Der Rückkaufswert hat die Summe der Prämien eingeholt oder sogar überschritten. Dann ist eine Kündigung mit Übertrag wirtschaftlich vertretbar, und es bleibt nur die Frage, wie Sie das Kapital für die verbleibenden zwanzig oder dreissig Jahre aufteilen.
Die Regeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben
Wer die Säule 3a wechseln will, sollte vorher diese vier Punkte kennen.
- Das Geld kommt nicht heraus. Die Kündigung einer 3a-Police macht das Kapital nicht verfügbar: Es wandert von einer anerkannten Institution zu einer anderen. Die Fälle eines vorzeitigen Bezugs sind im Gesetz abschliessend aufgezählt.
- Die Deckung verschwindet mit dem Vertrag. Enthielt die Police eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit oder ein Todesfallkapital, erlischt dieser Schutz. Wenn Sie ihn weiterhin brauchen, müssen Sie ihn ersetzen, am besten durch eine separat abgeschlossene reine Risikoversicherung.
- Der Gesundheitszustand zählt. Eine neue Deckung setzt eine neue Gesundheitserklärung voraus, mit dem Risiko eines Ausschlusses oder eines Prämienzuschlags. Kündigen Sie eine Deckung nie, bevor die nächste schriftlich angenommen ist.
- Der Steuerabzug bleibt gleich. Der Wechsel ändert nichts am Jahreshöchstbetrag. Für Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, liegt er bei 7'258 Franken, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen festhält. Unser Rechner zur Steuerersparnis zeigt die jährliche Ersparnis je nach Kanton, und unser Vergleich der Säule 3a ordnet Ihren aktuellen Vertrag mit sechs Fragen ein.
Ein Wechsel der Säule 3a eilt nie. Eine schlecht passende Police kostet viel, eine in drei Tagen beschlossene Kündigung oft noch mehr. Gehen Sie deshalb immer in derselben Reihenfolge vor: rechnen, vergleichen, die neue Lösung sichern und erst dann kündigen. Wie Sie danach die Anlageträger auswählen, beschreibt unser Ratgeber zur Halal-Säule 3a.