Sind Halal-ETF tatsächlich halal?

Die zwei Ansichten der Gelehrten und die technischen Punkte, die zu prüfen sind · von Ahmed & Hassan Al Gizani
Die Antwort in Kürze

Halal-ETF beruhen auf einer weit verbreiteten, aber nicht einhelligen Ansicht: Sie erlaubt Investitionen in Unternehmen mit erlaubter Tätigkeit, die in geringem Umfang Zinsen erhalten, sofern bezifferte Schwellen eingehalten werden und die Erträge gereinigt werden. Die Internationale Akademie für islamisches Recht stellt für solche Unternehmen dagegen das Verbot als Grundsatz auf (Resolution Nr. 63, 1992). Die Antwort auf die Frage «Sind Halal-ETF halal?» hängt deshalb zuerst davon ab, welcher Ansicht Sie folgen, und danach von technischen Punkten, die den einzelnen Fonds betreffen: Replikation, Wertschriftenleihe, Reinigung.

Die Frage taucht in Foren immer wieder auf. Ein islamischer ETF hält Hunderte grosser Unternehmen, und fast alle haben Bankguthaben, Kredite und Zinserträge. Viele fragen sich deshalb, wie ein solcher Fonds halal sein soll. Die Antwort, die man am häufigsten liest, besteht aus drei Wörtern: «Haram ist haram.» Sie ist klar, gibt aber die Debatte unter den Gelehrten nicht wieder, die alt und gut dokumentiert ist.

Dieser Ratgeber stellt die zwei Ansichten mit ihren Argumenten und Quellen vor und danach die Punkte, die vom Fonds selbst abhängen. Er nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab: Die Antwort auf die Frage «Sind Halal-ETF halal?» hängt von einer religiösen Wahl ab, die bei Ihnen liegt und bei der Ihnen Ihre religiöse Ansprechperson helfen kann.

Warum stellt sich diese Frage?

Ein börsenkotiertes Unternehmen bewegt sich in einem Finanzsystem, das auf Zinsen beruht. Es legt seine flüssigen Mittel bei der Bank an, nimmt Kredite auf, um zu investieren, und erhält manchmal Finanzerträge. Ein Unternehmen mit vollkommen erlaubter Tätigkeit (Telefone herstellen, Medikamente verkaufen, Strassen bauen) erhält deshalb fast immer etwas Riba, ohne dass dies sein Geschäft ist.

Für einen Aktionär stellt sich die Frage zweifach. Darf man Miteigentümer eines Unternehmens werden, das Riba praktiziert, und sei es nur am Rand? Und was geschieht mit dem Teil der Dividende, der daraus stammt? Die zeitgenössischen Gelehrten haben darauf auf zwei Arten geantwortet.

Erste Ansicht: das grundsätzliche Verbot

Die Internationale Akademie für islamisches Recht, ein Organ der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, hat die Frage an ihrer siebten Tagung in Dschidda im Mai 1992 behandelt. Ihre Resolution Nr. 63 (1/7) unterscheidet drei Fälle. Eine Gesellschaft mit erlaubter Tätigkeit zu gründen oder Anteile daran zu halten, ist erlaubt. Die Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Hauptzweck verboten ist (eine konventionelle Bank, ein Alkoholproduzent), ist es nicht, und darüber besteht keine Meinungsverschiedenheit. Zum Fall dazwischen hält die Resolution fest, dass die Beteiligung an Gesellschaften, die manchmal verbotene Geschäfte wie Riba tätigen, grundsätzlich verboten ist, auch wenn ihre Haupttätigkeit erlaubt ist.

Für die Gelehrten, die dieser Ansicht folgen, ist der Aktionär Miteigentümer und damit an den Geschäften des Unternehmens beteiligt, auch an seinen verzinslichen Krediten und Anlagen. Eine Schwelle, selbst eine tiefe, ändert nichts an der Natur dieser Geschäfte. Die Folge ist unmittelbar: Fast kein grosses börsenkotiertes Unternehmen besteht diesen Filter, und kein bestehender islamischer ETF erfüllt dieses Kriterium.

Zweite Ansicht: die begrenzte Duldung

Andere Gelehrte, darunter die Gremien, welche die Standards der AAOIFI verfasst haben (Organisation für Rechnungslegung und Revision islamischer Finanzinstitute, mit Sitz in Bahrain), lassen den Kauf von Aktien solcher Unternehmen unter Bedingungen zu. Der Scharia-Standard Nr. 21 der AAOIFI über Finanzpapiere legt Obergrenzen fest: Die verzinslichen Kredite und die verzinslichen Einlagen des Unternehmens dürfen je 30 % seiner Börsenkapitalisierung nicht überschreiten, seine nicht konformen Erträge nicht 5 % seines Umsatzes. Liegt ein Wert darüber, wird die Aktie ausgeschlossen. Liegt er darunter, ist die Investition zulässig, sofern der Teil der Erträge gereinigt wird, der aus nicht konformen Tätigkeiten stammt.

Für diese Ansicht werden mehrere Argumente angeführt: die Regel, wonach der überwiegende Teil über das Urteil zum Ganzen bestimmt; die allgemeine Schwierigkeit, solche Erträge in der heutigen Wirtschaft zu vermeiden (was die Rechtsgelehrten ʿumūm al-balwā nennen); die Tatsache, dass ein Kleinaktionär nicht über die Finanzpolitik des Unternehmens entscheidet; und die Reinigung, mit der man den unerlaubten Ertrag nicht behält. Diese Ansicht wenden die Scharia-Gremien der Indizes MSCI Islamic, Dow Jones Islamic Market, S&P Shariah und FTSE Shariah an, und damit alle Halal-ETF auf dem Markt.

Was ist im Fonds selbst zu prüfen?

Wenn Sie der zweiten Ansicht folgen, genügt der Index nicht: Auch die Art, wie der Fonds verwaltet wird, spielt eine Rolle. Vier Punkte lassen sich im Prospekt und im Factsheet des ETF prüfen.

Schema: die zwei Ansichten der Gelehrten zu Aktien von Unternehmen mit Zinserträgen und was daraus für einen ETF folgt
Die zwei Ansichten der Gelehrten zu Aktien erlaubter Unternehmen mit Zinserträgen und die Punkte, die vom Fonds abhängen.

Ist auch Ihr Wertschriftendepot konform?

Ein konformer ETF macht das Depot, in dem er liegt, nicht konform. Mehrere Broker zahlen einen Zins auf nicht investierte Liquidität: Dieser Ertrag ist Riba. Lehnen Sie ihn ab, wenn das möglich ist, oder geben Sie ihn vollständig weiter (siehe unseren Ratgeber zu Bankzinsen). Ein Margin-Konto, mit dem man auf Kredit kauft, ist ausgeschlossen. Die Ausleihe Ihrer eigenen Titel durch den Broker ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oft standardmässig aktiviert und lässt sich in der Regel auf Anfrage abschalten.

Die Konformität hängt also von drei Ebenen ab: dem Index, dem Fonds und dem Depot. Ein Halal-ETF auf einem Margin-Konto, mit aktiver Wertschriftenleihe und mit vereinnahmten Zinsen auf der Liquidität erfüllt die Bedingungen der zweiten Ansicht nicht.

Wenn Sie der strengen Ansicht folgen

Wer der Fiqh-Akademie folgt, für den ist die Frage «Sind Halal-ETF halal?» beantwortet: Ihre Ansicht schliesst die heutigen islamischen ETF und die meisten börsenkotierten Aktien aus. Andere Anlagen bleiben möglich: physisch gehaltenes Gold, Immobilien ohne verzinsten Kredit, Sukuk mit einer konformen Ausgestaltung, direkte Beteiligungen an Unternehmen ohne Schulden und ohne verzinsliche Anlagen sowie die Partnerschaftsverträge, die unser Ratgeber zu den islamischen Verträgen vorstellt. Ein solches Portfolio ist weniger liquid und schwieriger zu diversifizieren, es steht aber im Einklang mit der Ansicht, der man folgt.

Zwischen den beiden Ansichten wenden manche Anlegerinnen und Anleger tiefere Schwellen an als die Indizes und wählen dafür selbst wenig verschuldete Halal-Aktien aus. Das kostet mehr Zeit und bringt das Portfolio näher an die erste Ansicht, ohne dass es ihr ganz entspricht.

Wie entscheiden Sie für sich?

Drei Fragen helfen Ihnen, die Frage «Sind Halal-ETF halal?» für sich zu beantworten. Welcher Ansicht folgen Sie gewöhnlich in Fragen von Handel und Geschäften, und auf welche Ansprechperson stützen Sie sich dabei? Sind Sie bereit, jedes Jahr sorgfältig den nicht konformen Teil der Erträge zu reinigen? Erfüllen der Fonds und das Depot, die Sie ins Auge fassen, die oben beschriebenen technischen Bedingungen? Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist der Halal-ETF nicht die richtige Lösung für Sie. Das ist kein Scheitern, denn es gibt andere konforme Anlagen.

Unsere Haltung ist einfach. Wir stellen beide Ansichten redlich dar, erklären denjenigen, die der zweiten folgen, wie man sie korrekt anwendet, und erteilen keine Fatwa. Die Frage «Sind Halal-ETF halal?» bleibt eine Gewissensfrage, die Sie einer zuständigen religiösen Autorität stellen sollten.

Dieser Inhalt dient Bildungszwecken und stellt keine Fatwa dar: Da bei Konformitätsfragen Unterschiede zwischen den Rechtsschulen bestehen, obliegt es jeder Person, sich für ihre Situation an eine zuständige religiöse Autorität zu wenden. Er stellt ebenso wenig eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung oder eine Anlageberatung im Sinne des FIDLEG dar.

Häufige Fragen

Ja, nach der Ansicht, die Investitionen in erlaubte Unternehmen mit geringen Zinserträgen zulässt, sofern Schwellen eingehalten werden und gereinigt wird: Das ist die Ansicht der AAOIFI-Standards und der Scharia-Gremien der islamischen Indizes. Nein, nach der Ansicht der Internationalen Akademie für islamisches Recht, die für solche Unternehmen das Verbot als Grundsatz aufstellt.

In ihrer Resolution Nr. 63 (1/7) vom Mai 1992 lässt sie Gesellschaften mit erlaubter Tätigkeit zu und verbietet ohne Meinungsverschiedenheit jene, deren Hauptzweck unerlaubt ist. Für Gesellschaften mit erlaubter Tätigkeit, die manchmal Riba praktizieren, stellt sie das Verbot als Grundsatz auf.

Weil sie der Ansicht folgen, die einen kleinen Anteil verzinslicher Erträge und Schulden duldet. Begründet wird dies mit der allgemeinen Schwierigkeit, solche Erträge zu vermeiden, und mit dem geringen Einfluss eines Kleinaktionärs, unter der Bedingung, dass Obergrenzen eingehalten und der nicht konforme Teil der Erträge gereinigt wird.

Nein. Ein synthetischer ETF erzielt die Wertentwicklung des Index über einen Swap mit einer Bank, einen Vertrag, den das islamische Finanzwesen nicht zulässt. Ein Halal-ETF muss seinen Index physisch nachbilden, also die Aktien kaufen, aus denen der Index besteht.

Sie ist ein Problem, wenn der Fonds seine Aktien gegen Entgelt und gegen Sicherheiten ausleiht, die verzinslich angelegt werden. Prüfen Sie im Prospekt oder im Factsheet des Fonds, ob er Wertschriftenleihe betreibt, und schalten Sie auch die Ausleihe Ihrer eigenen Titel in Ihrem Depot ab.

Ja. Diese Zinsen sind Riba, unabhängig davon, welchen ETF Sie halten. Lehnen Sie sie ab, wenn der Broker das erlaubt, und geben Sie andernfalls den gesamten Betrag einem Hilfswerk.

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